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CE-Kennzeichnung, CE-Zeichen

Wofür steht die CE-Kennzeichnung?

Die beiden Buchstaben CE der CE-Kennzeichnung stehen für "Conformité Européenne", was "Europäische Konformität" bedeutet. Anfangs wurde der Ausdruck "EC-Zeichen" benutzt, der jedoch 1993 offiziell mit der Direktive 93/68/EEC durch "CE-Kennzeichnung" ersetzt wurde. Die "CE-Kennzeichnung" wird nun in allen offiziellen EU-Dokumenten verwendet.

Die CE-Kennzeichnung symbolisiert die Konformität des Produktes mit den geltenden Anforderungen, die die Gemeinschaft an den Hersteller stellt.

Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Verantwortliche, dass das Produkt allen geltenden EU-Vorschriften entspricht und dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

 

Das Thema CE-Kennzeichnung wirft bei Herstellern, Importeuren und Händlern von Produkten sowie Betreibern von Maschinen und Anlagen eine Vielzahl von Fragen auf. Die EU hat inzwischen mehr als 25 unterschiedliche EG- bzw. EU-Richtlinien und -Verordnungen wie z. B. die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erlassen, die von den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze (u.a. Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz - 1.-14. ProdSV) umgesetzt wurden - siehe Richtlinien zur CE-Kennzeichnung. Durch diese nationale Umsetzung wird die CE-Kennzeichnung für eine Vielzahl von Produkten zur Pflicht. In Unternehmen sieht man die bürokratische Regelung von Sicherheitsstandards als Innovationsbremse und einen nicht unerheblichen Kostenfaktor. Teurer kann es allerdings werden, wenn eine CE-Kennzeichnung unterbleibt oder zu Unrecht erfolgt. Die behördlichen Maßnahmen reichen in diesem Fall von einer Verwarnung, über die Verhängung von Bußgeldern (max. 100.000,- €), bis zu einem faktischen Handelsverbot inkl. Rückruf. Weiterhin können sich schwerwiegende Folgen aus der Produkthaftung ergeben. Die Vernachlässigung der gesetzlichen Vorschriften sollte deshalb in keinem Fall als Kavaliersdelikt angesehen werden.

Die Umsetzung der CE-Kennzeichnung gestaltet sich für zahlreiche Unternehmen oft schwierig. So stellen sich für Hersteller und Importeure z.B. folgende Fragen:

  • Unterliegt mein Produkt der Pflicht zur CE-Kennzeichnung?
  • Welche EG- bzw. EU-Richtlinien/Verordnungen muss ich für meine Produkte anwenden?
  • Gibt es Ausnahmeregelungen?
  • Welche Normen zur CE-Kennzeichnung kann ich zum Erreichen der Sicherheitsanforderungen anwenden?
  • Welche verpflichtenden Maßnahmen müssen sonst noch durchgeführt werden, um mit der CE-Kennzeichnung gesetzeskonform zu sein?
  • Welche Normen nutzen bei der Konformitätsvermutung?
  • Wie nehme ich Einfluss auf meine Zulieferer?
  • Was sind Anlagen im Sinne der Maschinenrichtlinie?
  • Wann handelt es sich um eine „Wesentliche Veränderung“ von Maschinen / Anlagen i.S.d der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und welche Verantwortung trage ich als Umbauer?

Die Europäische Union - EU

Die Europäische Kommission hat eine Informationskampagne über die CE-Kennzeichnung gestartet und eine Website erstellt, um Verbrauchern und Fachleuten die Rolle und Bedeutung der CE-Kennzeichnung deutlich zu machen. In einer Schritt-für-Schritt-Anleitung wird erklärt, wie die CE-Kennzeichnung funktioniert.

 

(Leider wird das Video auf den EU-Seiten nicht angezeigt)

Rechtssichere Antworten auf diese Fragen erhalten Sie vom CE-KOORDINATOR unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Der CExpert CE-KOORDINATOR unterstützt Sie kompetent bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur CE-Kennzeichnung.


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Verzahnung der Maschinenrichtlinie

Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie zeigt, wie weitere Richtlinien mit der Maschinenrichtlinie verzahnt sein können.

§ 91 und 92 beschreiben z. B. "Richtlinien, die zusätzlich zur Maschinenrichtlinie auf Maschinen bei Gefährdungen anwendbar sind, die nicht durch die Maschinenrichtlinie abgedeckt sind"

Folgende Richtlinien können ggf. durch Anforderungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie zum Tragen kommen:

1.2.1. - RTTE- und die EMV-Richtlinie
1.3.2. - Richtlinie über einfache Druckbehälter bzw. Druckgeräte-Richtlinie
1.5.1. - "Niederspannungs-Richtlinie"
1.5.7. - ATEX-Richtlinie"
1.5.8. - "Outdoor-Richtlinie"
1.5.11. - EMV-Richtlinie
2.1.1. - 84/500/EWG, 1935/2004/EG und 2002/72/EG

Der Leitfaden wurde Oktober 2019 aktualisiert und liegt als Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EC Version 2.2 vor.  Hans-J. und Dr. Björn Ostermann arbeiteten die Änderungen auf www.maschinenrichtlinie.de Abschnitt für Abschnitt ein.

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