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Normen zur CE-Kennzeichnung

„Ist eine Maschine nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, so wird davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.“
[Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 7 Absatz 2 - neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Artikel 20]

 

Empfehlung des CE-KOORDINATOR:

Liste der harmonisierten Normen für Maschinen am 13. August 2025 veröffentlicht mit

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1740 der Kommission vom 13. August 2025 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Kommissionsdienststellen stellen eine Zusammenfassung der Normen nur zu Informationszwecken zur Verfügung:

https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/european-standards/harmonised-standards/machinery-md_en

Die Arbeit mit den Durchführungsbeschlüssen ist mittlerweile derat unübersichtlich geworden, das wir unsere eigene MRL-Normenliste pflegen:

 

Normen-News nicht nur für CE-KOORDINATOREN

Hinweis:

Die Berücksichtigung harmonisierter Normen ist für den Hersteller freiwillig. Er muss allerdings jederzeit seiner Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich der Einhaltung von:

  • Anerkannten Regeln der Technik
  • Stand der Technik
  • Stand von Wissenschaft und Technik

gerecht werden! Weitere Info unter www.maschinenrichtlinie.de!

 

Zu berücksichtigen ist, dass auch europäisch harmonisierte Normen mit Konformitätsvermutung zur CE-Kennzeichnung lediglich "unverbindliche technische Spezifikationen" sind. Ihre Anwendung ist und bleibt freiwillig, im Gegensatz zur Anwendung bsp. einer Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. zukünftig der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

 

ACHTUNG!

Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie erklärt u.a. im § 111: "Typ-A-Normen legen grundlegende Begriffe, Terminologie und Gestaltungsleitsätze fest, die für sämtliche Maschinenkategorien anwendbar sind. Die Anwendung derartiger Normen für sich alleine, reicht nicht aus, um die Übereinstimmung mit den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie zu gewährleisten, obwohl sie einen wichtigen Rahmen für die richtige Anwendung der Maschinenrichtlinie bilden und begründet daher keine umfassende Konformitätsvermutung."

Darunter fällt auch die aktuelle EN ISO 12100!
In der pr EN ISO 12100:2024 wird diese Aussage bzgl. der nicht vorhandenen Konformitätsvermutung auch beschrieben!

 

*Änderung der Liste der harmonisierten Normen für Maschinen

 

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